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Webdesign-Trend 2023 - Auf Direkt-Einbindung von Google-Fonts verzichten!
Vor einem Jahr schreckte ein Urteil des Landgerichts München Seitenbetreiber auf: Eine ungefragte Einbindung von Google-Fonts stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Datenschutzverstoß dar.[1]