Webdesign-Trend 2023 - Auf Direkt-Einbindung von Google-Fonts verzichten!
Vor einem Jahr schreckte ein Urteil des Landgerichts München Seitenbetreiber auf: Eine ungefragte Einbindung von Google-Fonts stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Datenschutzverstoß dar.[1]
11 Monate später gab es neue Schlagzeilen: Ein Nachfolger des Freiherrn von Gravenreuth[2] ließ mit einem Programm Webseiten nach eingebundenen Google-Fonts suchen, täuschte Besuche einer realen Person vor und verschickte Abmahnungen.[3] Auch wenn die Staatsanwaltschaft nur die automatisierte Suche als kriminell einstuft, ist dies doch ein Rückschlag für das Unwesen der Abmahnungen vermeintlicher Mitbewerber.
Der rechtlich einwandfreie Weg
Informieren Sie Seitenbesucher in einer Datenschutzerklärung über die Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten und holen Sie sich eine Einverständniserklärung ein.
Leider wirkt so ein Cookie-Banner wie eine Barriere, die man erst überwinden muss, um an die Seiteninhalte zu kommen. Deshalb empfiehlt SELFHTML ...
Die praktische Variante
Verzichten Sie auf externe CDN und binden Sie Fonts selbst ein. Dieses Tutorial zeigt, wie's geht:
HTML/Tutorials/Google-Fonts selbst hosten
Zumal ein Grund, Fonts oder Anderes von CDNs zu verwenden, schon seit 2 Jahren nicht mehr existiert. Früher hatten Browser Ressourcen von CDNs gecachet. Wenn man auf eine Seite kam, die einen Font verwendete, den man beim Besuch einer anderen Website schon geladen hatte, wurde der Font aus dem Cache geholt. Heute tun Browser das nicht mehr. CDNs bringen keinen Performance-Gewinn.[4]
Übrigens: Kein Verein, keine Schule und auch kein KMU braucht kostenlose Dienstleistungen wie Google Analytics. Wann haben Sie oder Ihr Systembetreuer diese Statistiken denn das letzte Mal ausgewertet?
2023 wäre Zeit, einmal zu überprüfen, wie man seine Webseite unter dem Gesichtspunkt der Datensparsamkeit optimiert und auf das Cookie-Banner verzichten kann!
20.01.2022, Az. 3 O 17493/20 (gesetze-bayern.de) ↩︎
Betrugsmasche „Google-Fonts“: Razzia bei Berliner Abmahnanwalt Kilian Lenard (tagesspiegel.de) ↩︎
Roel Nieskens (twitter.com) ↩︎